Häufig gestellte Fragen:
Wie und mit wem wird verrechnet?
Als Wahlarzt verrechne ich direkt mit meinen Patienten, die in weiterer Folge die Möglichkeit haben die Honorarnote bei ihrer Krankenversicherung einzureichen.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Die Bezahlung in der Ordination erfolgt vorzugsweise mittels Bankomatkarte nach Abschluss der Untersuchung, Therapie und bei Erhalt des fertigen Arztbriefes.
Wie hoch ist der Kostenersatz durch die Pflichtversicherung (exkl. GKK)?
Mit Ausnahme von Patienten der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OöGKK), ist mit dem gleichen Selbstbehalt wie beim Kassenarzt zu rechnen. Bei meiner Honorargestaltung halte ich mich an die Tarifsätze der kleinen Krankenkassen (Krankenfürsorgen, SVA der gewerblichen Wirtschaft, BVA, VA für Eisenbahnen und Bergbau).
Wie hoch ist der Kostenersatz bei GKK-Patienten?
Patienten der OöGKK müssen, sofern sie keine private Zusatzversicherung besitzen, die Wahlarztkosten übernimmt, mit einem Selbstbehalt von etwa 50% bis maximal 70% rechnen. Ich habe versucht meine Honorarlegung diesem Umstand anzupassen. Eine weitere Senkung des Kostenanteils ist jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Wer zahlt nicht verrechenbare Leistungen?
Spezielle Behandlungen wie beispielsweise ‚Tauchuntersuchungen’ gelten als nicht verrechenbare Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenersatz seitens der jeweiligen Krankenkasse! Das anfallende Honorar muss vom Patienten selbst getragen werden.
Wo und wann bekomme ich nähere Informationen zur Preisgestaltung?
Jeder Patient kann sich bei der Terminvereinbarung bzw. bei der Anmeldung nähere Informationen über die zu erwartenden Kosten aushändigen lassen. Kostentransparenz ist eine Sache, die ich als extrem wichtig erachte!
Wer gibt mir Hilfestellung bei der Kostenrückerstattung durch die Pflichtversicherung?
Gerne helfe ich Ihnen auch bei Fragen des Kostenersatzes. Entsprechende Formulare werden Ihnen ausgehändigt. Gerade Patienten der GKK steht es natürlich frei, bei Ihrer Pflichtversicherung auch einen Bescheid über den Kostenrückersatz anzufordern und gegebenenfalls zu beeinspruchen.